Neustadt (Wied) (gesprochen auch Neustadt an der Wied) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53577
Vorwahlen
02683, 02645
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt (Wied)
Hauptstraße 1
53577 Neustadt (Wied)
2. Verbandsgemeinde Neustadt (Wied)
Am Markt 1
53577 Neustadt (Wied)
3. Bürgeramt Neustadt (Wied)
Hauptstraße 1
53577 Neustadt (Wied)
Gemeinde Neustadt (Wied) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neustadt (Wied) in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln allgemeine Aspekte des strategischen Flächenmanagements und der Eigentumspolitik sowie Bebauungspläne in anderen Kontexten, aber keine aktuellen Nachrichten speziell für Neustadt (Wied).
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.